Wir trauen uns!

FaPa-Sliderbild-PNG-Sakrament - Ehe-01 (c) Birgit Hellmanns

Wo Mann und Frau im Ehesakrament verbunden sind, sind sie hinein genommen in die Sendung Jesu, für andere Menschen ein Zeichen der Liebe Gottes zu sein. Diese Sendung bestimmt ihre eheliche Beziehung zueinander und konkretisiert sich in der Annahme und Erziehung in den von Gott geschenkten Kindern.
Der kirchlichen Trauung gehen Einzelgesprächen des jeweiligen Brautpaares mit dem Priester voraus. In ihnen geht es um die kirchenrechtlichen Voraussetzungen (Ehevorbereitungsprotokoll) und um die Klärung, was für die Kirche eine Ehe im Glauben ist und wie die Brautleute dies miteinander leben können und wollen.
Die Glaubenssituation der Paare wird nicht zuletzt in der gemeinsamen Vorbereitung der Trauungsliturgie angesprochen.

Ehe wir heiraten

Grafik - Hochzeit-03 (c) Birgit Hellmanns

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an unsere Gemeindebüros

  •  Maria Waldrast, Tel. 312717 oder
  •  St. Michael Lindental, Tel. 711529

Sie wissen, dass Terminabsprachen häufig schwierig sind. So muss zunächst geklärt werden, wann die Trauung stattfinden kann.

Sollten Sie aufgrund Ihres Wohnortes nicht zu unserer Pfarrgemeinde gehören, ist das Pfarrbüro Ihrer Wohnort-Pfarrgemeinde Ihr nächster Ansprechpartner. Dort wird mit Ihnen das Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen.

Vor der Trauung findet ein Traugespräch mit dem Priester statt, der die Trauung begleitet. Im Gespräch geht es um die Frage nach dem Motiv und den Hintergründen Ihres Wunsches zur Trauung, denn Ehe meint nach römisch-katholischem Glauben die volle und ungeteilte Lebenshingabe eines Mannes mit einer Frau zur gegenseitigen Freude, Hilfe und Heiligung, und ihre Liebe sollte darauf zielen, „ihrer Liebe Hand und Fuß“ zu geben.

Mit dem Traupriester besprechen Sie außerdem die Gestaltung Ihres Traugottesdienstes. Wenn Sie im ökumenischen Sinne heiraten wollen, denken Sie daran, dass Sie die terminlichen und inhaltlichen Absprachen mit beiden beteiligten Priestern treffen.

Übrigens:
Jede Trauung, Taufe und Firmung wird urkundlich festgehalten:

a) im Traubuch der Traukirche
b) in der Wohngemeinde
c) in der Ursprungsgemeinde