Todesfall

Grafik-gemalt-Kreuz-mit-Sonne (c) Birgit Hellmanns
Wenn Sie einen Todesfall melden müssen, verständigen Sie neben dem Beerdigungsinstitut auch die Pfarrgemeinde über die Gemeindebüros.
Wenn die Möglichkeit besteht, können wir mit Ihnen den Verstorbenen im Gebet verabschieden oder Ihnen als Hinterbliebene im Gespräch tröstend zur Seite stehen. Außerdem ist es hilfreich, frühzeitig den Termin für Gottesdienst und Beisetzung mit dem Priester oder dem zur Beerdigung beauftragten Mitarbeiter:innen abzustimmen. Auch ist es sinnvoll, den Beerdigungsgottesdienst zusammen mit den Angehörigen vorzubereiten, dazu sollte in Ruhe ein Gesprächstermin vereinbart werden.
 

Alle Formalitäten übernimmt normalerweise das Beerdigungsinstitut, z.B. Beantragung und Weiterleitung einer Sterbeurkunde an das Pfarrbüro; ohne dieses darf keine Beisetzung vorgenommen werden. Der Tod eines Gemeindemitgliedes wird auch im Totenbuch der Pfarre vermerkt.

Der Tod eines lieben Menschen ist immer schwer auszuhalten. Er erschüttert uns, weil ein gemeinsamer Lebensweg zu Ende geht.

Unser Glaube hilft und sagt: „Der Tod ist nicht Ende, sondern Beginn eines neuen Lebens in Christus“.
Dies betet die Kirche zur Verabschiedung eines verstorbenen Gemeindemitgliedes.

Das Sechswochenamt und das Jahrgedächtnis sollen helfen, mit der Trauer zu leben und unseren Verstorbenen im Gebet nahe zu sein.

Am ersten Sonntag im November gedenkt die Pfarrgemeinde Maria-Waldrast darüber hinaus ihrer im letzten Jahr verstorbenen Gemeindemitglieder, um die Verbundenheit über den Tod hinaus auszudrücken.